2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 6. September 2021 und die Feststellung, dass das geplante Vorhaben bewilligungsfrei sei. Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, die Nutzung des Kioskes als Ausschank sei bereits bewilligt. Weiter macht er geltend, die vorgesehene Nutzung sei baubewilligungsfrei, wie auch die Schneebar baubewilligungsfrei und lediglich mit einer Gastgewerbebewilligung betrieben werden könne. Es liege keine raumplanungsrechtliche Betriebserweiterung vor.