Mit Feststellungsverfügung vom 6. September 2021 teilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental dem Beschwerdeführer mit, das geplante Vorhaben bedürfe einer Baubewilligung. Es handle sich um eine Erweiterung des Gastgewerbebetriebes in örtlicher und zeitlicher Hinsicht, welche einer raumplanerischen Ausnahmebewilligung durchs AGR im koordinierten Verfahren benötige. Weiter bestehe das öffentliche und nachbarliche Interesse, die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, Erschliessung bzw. die räumlichen Folgen einer vorgängigen Kontrolle zu unterziehen.