Art. 7 Abs. 1 BewD sei vorliegend nicht erfüllt. Der Raum werde äusserlich nicht verändert, es gebe in Zukunft nicht mehr bewirtete Gästeplätze und es finde keine zusätzliche Belastung der Umwelt statt. Weiter sei es nicht verhältnismässig, für sein Vorhaben eine Baubewilligung zu verlangen, wenn während dem Weltcup-Rennen jährlich wiederkehrende Eingriffe in Raum und Umwelt bewilligungsfrei stattfinden könnten.