2/14 BVD 120/2021/75 raumplanungsrechtlichen Vorgaben würden aus Sicht des AGR eine vorgängige Überprüfung in einem Baubewilligungsverfahren gestützt auf Art. 7 Abs. 1 BewD erfordern. Mit Schreiben vom 20. August 2021 wurde dem Beschwerdeführer die Stellungnahme des AGR zugestellt und es wurde ihm Gelegenheit zur Äusserung dazu sowie zum weiteren Vorgehen gegeben.