Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 14. Juli 2021 die getrennte Behandlung des ursprünglichen Gesuches sowie die superprovisorische Beurteilung eines neuen Gesuches betreffend Bewirtung der Restaurantterrasse aus dem Kiosk ohne das Aufstellen zusätzlicher Liegestühle. Nach einer Besprechung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental stellte sich der Beschwerdeführer in seinem Schreiben vom 26. Juli 2021 weiterhin auf den Standpunkt, für die Inbetriebnahme des Kiosks sei keine Baubewilligung notwendig, da dies der Praxis im Amtsbezirk entspreche.