In seinem Schreiben vom 5. Juli 2021 ging der Beschwerdeführer auf die Stellungnahme des AGR ein, jedoch nicht auf das weitere Vorgehen. Mit Schreiben vom 9. Juli 2021 forderte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental den Beschwerdeführer auf, bei der Gemeinde Adelboden ein Baugesuch einzureichen, das Gastgewerbegesuch vom 12. April 2021 zurückzuziehen oder beim Regierungsstatthalteramt eine Feststellungsverfügung über die Baubewilligungspflicht zu beantragen.