2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1360.00 und dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 340.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.