1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Oberdiessbach vom 26. August 2021 (Grundbucheintragung eines Zweckentfremdungsverbots) wird aufgehoben. Die Frist zur Entfernung der Küche im Obergeschoss inkl. sämtlicher Wasser- und Abwasseranschlüsse gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Oberdiessbach vom 26. August 2021 wird neu angesetzt bis 28. Februar 2023. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Oberdiessbach vom 26. August 2021 bestätigt.