Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf CHF 8031.40 (Honorar CHF 7240.00, Auslagen CHF 217.20, Mehrwertsteuer CHF 574.20); diejenige des Anwalts des Beschwerdegegners beläuft sich auf CHF 5831.00 (Honorar CHF 5320.00, Auslagen CHF 94.10, Mehrwertsteuer CHF 416.90). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV21 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11 800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG22).