20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von CHF 500.00 erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit CHF 1700.00. Weil die Beschwerdeführenden zu vier Fünftel unterliegen, haben sie vier Fünftel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1360.00, zu tragen. Der Beschwerdegegner hat entsprechend seinem Unterliegen ein Fünftel der Verfahrenskosten zu tragen, ausmachend CHF 340.00.