a) Mit der im Jahr 2003 eingebauten Küche im Obergeschoss wurde auch ein Herd sowie ein Backofen eingebaut. Weil damit die Brandsicherheit betroffen ist, ist die Baubewilligungspflicht der Küche zu bejahen. Diese Küche wurde aber nie bewilligt und ist damit formell rechtswidrig. Eine summarische Prüfung ergibt ausserdem, dass die im Obergeschoss mit den realisierten 18 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 46 N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 46 N. 9a