e) Die Vorinstanz hat in der angefochtenen Verfügung vom 26. August 2021 die Entfernung der Küche im Obergeschoss inkl. sämtlicher Wasser- und Abwasseranschlüsse bis am 31. Dezember 2021 angeordnet, also den Beschwerdeführenden eine Frist von gut vier Monaten gesetzt. Dies reicht ohne Weiteres für den Rückbau der Küche inkl. der Wasser- und Abwasseranschlüsse. Auch wenn für die Entfernung Dritthilfe benötigt wird, kann die Küche innert der angesetzten Frist problemlos entfernt werden. Da die von der Gemeinde am 26. August 2021 angesetzte Wiederherstellungsfrist während des Beschwerdeverfahrens abgelaufen ist, setzt sie die BVD neu bis 28. Februar 2023 an. 4. Ergebnis und Kosten