c) Die Anordnung, die Küche inkl. Wasser- und Abwasseranschlüsse zu entfernen, ist geeignet, um zukünftig die Nutzung der betreffenden Räume als eigenständige Wohnung zu verhindern (oder zumindest zu erschweren). Der vollständige Rückbau der Küche stellt vorliegend auch das mildeste Mittel dar, um die Nutzung der Räumlichkeiten als zweite Wohnung zu unterbinden. Ein alleiniges Verbot der Benutzung ist nicht von Nutzen, da die Einhaltung in den Innenräumen schwer überprüfbar ist. Auch ein Rückbau der Raumtrennwand statt der Rückbau der Küche ist nicht gleich geeignet, um eine widerrechtliche Wohnnutzung der Räumlichkeiten zu verhindern.