b) Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im Normalfall gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.19 Gründe, warum es bei der von der Vorinstanz angeordneten Entfernung der Küche am öffentlichen Interesse fehlen sollte, sind keine ersichtlich.