Wie sich anlässlich des Augenscheins zeigte, verfügt der durch die Raumtrennwand geschaffene Bereich im Obergeschoss der Beschwerdeführenden über alle genannten Kriterien, die es für eine Wohnung braucht, ausser über eine eigene Toilette: es hat einen eigenen Zugang durch die im Jahr 2018 erstellte Metalltreppe mit Nebeneingangstüre ins Obergeschoss; zwei Schlafzimmer, eine Küche mit Kochherd, eine Geschirrspülmaschine sowie ein Wasserhahn mit funktionierendem Wasser- und Abwasseranschluss sind ebenfalls vorhanden. Durch die im Jahr 2020 erstellte Raumtrennwand ist eine bauliche Einheit geschaffen worden, die vom restlichen Obergeschoss abgetrennt worden ist;