d BewD). Für die Beurteilung der Brandsicherheit und der Baubewilligungspflicht ist in diesem Zusammenhang unerheblich, dass und ob dort schon vorher eine Kaffeeküche vorhanden war. Die Küche wurde nie bewilligt und ist damit formell rechtswidrig. d) Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts gilt es aber als unverhältnismässig, eine an sich bewilligungsfähige Baute oder Anlage bloss wegen Fehlens der Baubewilligung beseitigen zu lassen (sog. formelle Rechtswidrigkeit). In Fällen, in denen kein nachträgliches Baugesuch gestellt wird, hat die Rechtsmittelbehörde deshalb summarisch zu prüfen, ob das Vorhaben bewilligt werden könnte (sog. materielle Rechtswidrigkeit).11