Unbestritten ist aber, dass die Beschwerdeführenden diese Kaffeeküche im Jahr 2003 durch eine Küchenkombination ersetzt haben. Es ist also davon auszugehen, dass die Beschwerdeführenden beim Ersatz der Kaffeeküche durch die Küchenkombination kein Baugesuch eingereicht haben und ihnen die aktuell eingebaute Küchenkombination nicht baubewilligt wurde.