Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 4. April 2022 fest, dass für die Küche im Obergeschoss weder ein Baugesuch eingereicht noch eine Baubewilligung erteilt worden sei. Dies wird von den Beschwerdeführenden nicht bestritten. Sie machen jedoch geltend, dass eine Kaffeeküche bereits seit der Bauphase im Jahr 1999 bestanden habe; ob dies zutrifft, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Unbestritten ist aber, dass die Beschwerdeführenden diese Kaffeeküche im Jahr 2003 durch eine Küchenkombination ersetzt haben.