Dieser Teil der Räumlichkeiten wird durch die im Jahr 2020 erstellte Raumtrennwand von den anderen Zimmern im Obergeschoss abgetrennt. Im Durchgang von diesem Teil der Räumlichkeiten zum anderen Teil gibt es keine Türe, sondern nur einen offenen Torbogen. Im anderen Teil der Räumlichkeiten im Obergeschoss befinden sich zwei Schlafzimmer (bewohnt von den Beschwerdeführenden), ein Badezimmer und die Treppen. Eine Treppe führt in den Estrich und die andere ins Erdgeschoss. Das Badezimmer ist mit zwei Handwaschbecken, einer Toilette, einer Dusche und einer Badewanne ausgestattet. Im Estrich sind keine Wohnräume vorhanden.