Die Küchenkombination verfügt über einen funktionierenden Kochherd, einen Backofen, eine Geschirrspülmaschine sowie einen Wasserhahnen mit funktionierendem Wasser- und Abwasseranschluss. In diesem Teil der Räumlichkeiten befinden sich – neben dem Zimmer mit der Küche – zwei Schlafzimmer. Ein Schlafzimmer wird vom Sohn der Beschwerdeführenden bewohnt. Ein Badezimmer sowie eine Toilette sind in diesem Teil des Obergeschosses nicht vorhanden. Dieser Teil der Räumlichkeiten wird durch die im Jahr 2020 erstellte Raumtrennwand von den anderen Zimmern im Obergeschoss abgetrennt.