Im Jahr 2018 bauten die Beschwerdeführenden unter anderem eine Metalltreppe an die bestehende Terrasse im Obergeschoss an und bauten eine Nebeneingangstüre von der Terrasse in das Obergeschoss ein (Aussenzugang zum Obergeschoss), nachdem die Gemeinde am 5. Dezember 2017 ihr entsprechendes Baugesuch bewilligt hatte. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführenden im Jahr 2020 im Obergeschoss eine Raumtrennwand aus Backstein eingebaut haben, ohne vorgängig ein entsprechendes Baugesuch einzureichen. Unbestritten ist weiter, dass die Beschwerdeführenden heute in der Liegenschaft kein Gewerbe betreiben, insbesondere keine Autospenglerei oder dergleichen. Die Beschwerdeführenden machen geltend,