1. Die Beschwerdeführerin 2 ist Eigentümerin der Parzelle Oberdiessbach Grundbuchblatt Nr. I.________. Diese liegt in der Arbeitszone 2. Auf dem Grundstück befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude, welches von den Beschwerdeführenden und ihrem Sohn bewohnt wird. Das Gebäude wurde am 1. Oktober 1999 durch das damals zuständige Regierungsstatthalteramt Konolfingen als Wohn- und Gewerbehaus mit Autospenglerei bewilligt. Im Jahr 2018 bauten die Beschwerdeführenden unter anderem eine Metalltreppe an die bestehende Terrasse im Obergeschoss an und bauten eine Nebeneingangstüre von der Terrasse in das Obergeschoss ein, nachdem die Gemeinde ihr entsprechendes Baugesuch bewilligt hatte.