8/9 BVD 120/2021/73 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Niederhünigen vom 23. August 2021 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.