der Auflistung zu den getätigten Bemühungen wird auf das Verfassen und den Versand eines Schreibens an die Stockwerkeigentümer der G.________strasse 10 und 12, Niederhünigen von 1.5 h hingewiesen. Dieser Aufwand diente zur Einholung von Anwaltsvollmachten für die Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft im vorliegenden Beschwerdeverfahren.21 Jedoch kam keine solche Vertretung zustande, weshalb dieser ausserprozessuale Aufwand im vorliegenden Verfahren nicht geltend gemacht werden kann. Die Kostennote wird deshalb im Umfang von CHF 375.– (1.5 h à CHF 250.–/h) auf ein Honorar von CHF 1500.– gekürzt wird.