Die Beschwerdegegnerin verweist in ihrer Stellungnahme auf die Ausführungen der J.________AG vom 19. Juli 2021, wonach der Lichtschacht gemäss den geltenden Richtlinien aus Gründen der natürlichen Lüftung der Einstellhalle zwingend notwendig sei. Die Gemeinde habe in der angefochtenen Verfügung somit richtigerweise festgehalten, dass unter anderem wegen der natürlichen Entlüftung der Einstellhalle nach dem Stand der Technik zwingend auf einen Rückbau verzichtet werden müsse und der Rückbau des Lichtschachts dem öffentlichen Interesse sogar widersprechen würde.