Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG8 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführenden sind direkte Nachbarn der Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. W.________. Der vorliegend umstrittene Lichtschacht grenzt zudem an das Grundstück der Beschwerdeführerin 2. Die Beschwerdeführenden haben am vorinstanzlichen Verfahren als Partei teilgenommen und die Beschwerdeführerin 2 ist auch als Adressatin betroffen.