Zudem machte das Rechtsamt die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 11 und 12 darauf aufmerksam, dass sie in ihrer Funktion als einzelne Stockwerkeigentümer keine selbständigen Eingaben und Anträge vornehmen können und deshalb die Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 1. Dezember 2021 nur als Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin entgegengenommen werde. Weiter holte das Rechtsamt beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die archivierten Baubewilligungsakten betreffend die Überbauung G.________strasse 10 und 12 (bbew 2016/397) sowie bei der Gemeinde Niederhünigen die gestempelten Planunterlagen ein.