Ein Originalexemplar des Schreibens vom 18. Oktober 2021 wurde dem Verwalter zur rechtsgültigen Unterzeichnung durch die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 15 zugestellt. Es wurde zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass die Stellungnahme als zurückgezogen gelte, wenn innert der gesetzten Nachfrist keine rechtmässig unterzeichnete Stellungnahme beim Rechtsamt eingehe.