4. Mit Verfügung vom 7. Januar 2022 stellte das Rechtsamt fest, dass die Stellungnahme der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 bis 14 vom 18. Oktober 2021 nicht von sämtlichen Stockwerkeigentümer der Stockwerkeigentümergemeinschaft G.________ 10 und 12 (Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. W.________) unterzeichnet wurde. Ein Originalexemplar des Schreibens vom 18. Oktober 2021 wurde dem Verwalter zur rechtsgültigen Unterzeichnung durch die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 15 zugestellt.