3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 bis 14 stellen in ihrer Stellungnahme vom 18. Oktober 2021 keinen Antrag. Die Gemeinde reichte am 18. Oktober 2021 die Vorakten ein und verzichtet gleichzeitig auf eine Vernehmlassung. Mit Stellungnahme vom 1. Dezember 2021 beantragen die Beschwerdegegnerin und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 11 und 12 die Beschwerdeabweisung. Gleichzeitig führen sie aus, mittlerweile sei die Brandschutzklappe montiert worden.