1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der Beschwerdegegnerin mit Gesamtbauentscheid vom 18. August 2017 die Bewilligung zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle auf der Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. W.________ (Überbauung G.________strasse 10 und 12).1 Die Parzelle liegt in der Kernzone. Anlässlich der Bauabnahme vom 11. Dezember 2019 wurde festgestellt, dass ein Lichtschacht gegenüber der Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. X.________ den erforderlichen Grenzabstand unterschreitet.2 Gleichzeitig wurde ein weiterer Ortstermin zur abschliessenden Besprechung der Thematik vereinbart, welcher am 27. Januar 2020 stattfand.