8/10 BVD 120/2021/72 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung des Regierungsstatthalters von Thun vom 9. August 2021 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Ersatz des Geländers am Aarequai zwischen dem Mühleplatz und der Ländte Hofstetten baubewilligungspflichtig ist. 2. Im Übrigen wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.