7/10 BVD 120/2021/72 3. Weiteres a) Der Beschwerdeführer beantragte, es sei im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen (vgl. Art. 27 VRPG) ein Baustopp zu verfügen. Das Bauinspektorat der Stadt Thun teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Arbeiten eingestellt worden seien. Die Beschwerdegegnerin bestätigte, dass sie bis zum Entscheid über die vorsorgliche Massnahme darauf verzichte, die Arbeiten zum Geländerersatz fortzusetzen.