Sie liess für den Ersatz des Geländers den Technischen Bericht erstellen, der sich zu verschiedenen Themen (unter anderem den Hochwasserschutz) äusserte und Gestaltungsvarianten aufzeigte. Ausserdem konsultierte die Beschwerdegegnerin in der Planungsphase von 2017 und 2018 die kantonale Denkmalpflege, den kommunalen Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung (FBA) und offenbar auch den Vertreter des kantonalen Oberingenieurkreises OIK II (bezüglich Gewässerunterhalt).33 Die Beurteilung eines baubewilligungspflichtigen Vorhabens muss jedoch in einem Baubewilligungsverfahren erfolgen.