Vorliegend geht es nicht um das Reparieren des Geländers wie etwa die Erneuerung der Oberflächenbeschichtung oder um das Ersetzen einzelner schadhafter Elemente im bestehenden Geländer. Das Bauvorhaben umfasst vielmehr die Erstellung eines vollständig neuen, leicht umgestalteten, leicht versetzten und mehrere Hundert Meter langen Geländers. Mithin handelt es sich um eine «Ersatzbaute», die raumwirksam ist und die auf die Übereinstimmung mit mehreren gewässerrechtlichen Vorschriften beurteilt werden muss.