Im Vortrag zum Strassengesetz hielt der Regierungsrat zu Art. 43 Abs. 3 SG fest, Erhaltungsmassnahmen an einer Strasse ohne Auswirkungen auf Raum und Umwelt seien 23 Baureglement der Stadt Thun, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 24. Juli und 27. August