Nebst dem Ortsbildschutz betreffe das Vorhaben den Gewässerraum. Da es in der Uferschutzzone liege, sei die Zustimmung des Amts für Gemeinden und Raumordnung erforderlich. Das Geländer habe einen Einfluss auf den Zugang zum Gewässer und bedürfe daher auch einer Wasserbaupolizeibewilligung.