Vorliegend gehe es um einen Abbruch und den vollständigen Ersatz durch etwas Neues. Dies falle nicht unter die baubewilligungsfreien Strassenbauvorhaben wie beispielsweise Unterhaltsarbeiten, kleine Reparaturen oder Renovationsarbeiten. Ein Ersatzneubau sei raumwirksam und daher baubewilligungspflichtig. Das neue Geländer werde nicht wie das bisherige an der Uferkante montiert, sondern um ca. 20 cm nach innen versetzt, was eine Verengung des Aarequai zur Folge habe. Die Problematik mit den bereits engen Verhältnisse für Fussgänger und Velofahrer werde dadurch verstärkt. Nebst dem Ortsbildschutz betreffe das Vorhaben den Gewässerraum.