2. Baubewilligungspflicht a) Der Beschwerdeführer rügt, das Bauvorhaben habe erhebliche räumliche Auswirkungen. Das Vorhaben liege in einem Ortsbildschutzgebiet und in der Uferschutzzone. Ausserdem sei der Aareraum im ISOS mit dem Erhaltungsziel A aufgenommen, was bedeute, dass alle Bauten,