2. Die Einwohnergemeinde der Stadt Thun bzw. das Tiefbauamt der Stadt Thun sei im Sinne von vorsorglichen Massnahmen anzuweisen, bis zum Entscheid über die vorliegende Beschwerde vom Ersatz des Geländers am Aarequai zwischen Ländte Hofstetten und Sinnebrücke abzusehen.»