1. «Die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 9. August 2021 sei aufzuheben. Es sei festzustellen, dass der Ersatz des Geländers am Aarequai zwischen Ländte und Sinnebrücke baubewilligungspflichtig ist sowie die Einwohnergemeinde der Stadt Thun bzw. das Tiefbauamt der Stadt Thun sei anzuweisen, für das geplante Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde eine Baubewilligung einzuholen.