Das Bauinspektorat leitete das Schreiben an den Regierungsstatthalter weiter. Dieser ordnete an, dass das neue Geländer zur Veranschaulichung auf einer Länge von 30 m montiert werden müsse. Der Berner Heimatschutz wehrte sich erneut gegen den Ersatz des Geländers. 4. Mit Verfügung vom 9. August 2021 stellte der Regierungsstatthalter von Thun fest, dass der Ersatz des Geländers zwischen Ländte Hofstetten und Sinnebrücke nicht baubewilligungspflichtig sei. 5. Dagegen reichte der Berner Heimatschutz am 9. September 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und stellt folgende Rechtsbegehren: