3. Mit Schreiben vom 1. Mai 2021 beantragte der Berner Heimatschutz beim Bauinspektorat die definitive Baueinstellung. Das Bauinspektorat leitete das Schreiben zur Bearbeitung an den Regierungsstatthalter weiter. Mit Stellungnahme vom 5. Mai 2021 hielt der Regierungsstatthalter fest, der Ersatz des Geländers sei baubewilligungsfrei. Der Berner Heimatschutz beantragte mit Schreiben vom 17. Mai 2021 beim Bauinspektorat Akteneinsicht. Zudem verlangte er, dass entweder mit anfechtbarer Verfügung festgestellt werde, dass das Vorhaben baubewilligungsfrei sei oder dass ein Baugesuch eingereicht werde. Das Bauinspektorat leitete das Schreiben an den Regierungsstatthalter weiter.