1/10 BVD 120/2021/72 Geländerersatz eine Baubewilligung vorliege. Das Bauinspektorat leitete die Anfrage zunächst an das damit befasste Tiefbauamt weiter und wandte sich schliesslich an den Regierungsstatthalter von Thun. Dieser hatte bereits vom Tiefbauamt eine Anfrage zur Baubewilligungspflicht erhalten. Das Tiefbauamt stellte die Bauarbeiten beim Geländerersatz ein.3