betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalters von Thun vom 9. August 2021 (bzus 20/2021; Ersatz Geländer zwischen Gehweg und Aare) I. Sachverhalt 1. Die Stadt Thun beabsichtigt, das Staketengeländer am Aarequai zwischen dem Mühleplatz und der Ländte Hofstetten durch ein neues Geländer zu ersetzen.1 Das Bauvorhaben liegt in der Uferschutzzone, im Altstadt- bzw. Ortsbildgebiet, innerhalb der Baugruppe A (Hauptgasse- Schlossberg) sowie der Baugruppe C (Hofstetten), in der Uferschutzzone und innerhalb des Gewässerraums. Die Stadt Thun ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild von nationaler Bedeutung inventarisiert.