muss dies in einem Baubewilligungsverfahren überprüft werden. Wie bereits ausgeführt, sind durch den Ausschank aus dem Kiosk für den Konsum auf der Terrasse mehr Bewegung von Personen auf dem Grundstück zu erwarten. Weitere Auswirkungen wie beispielsweise den Umgang mit Abfall, Abgrenzung zum Nachbargrundstück etc. müssen hinsichtlich ihrer Eignung überprüft werden. Dies ist im gastgewerblichen Verfahren nicht möglich und auch nicht im vorliegenden Verfahren, wo es nur um die Frage geht, ob eine Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss und keine materiellen Fragen geprüft werden.