d) Die Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. G.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Das Betreiben eines Gastgewerbes in der Landwirtschaftszone stellt eine zonenfremde Nutzung dar. Bei der Beurteilung der Frage der Baubewilligungspflicht sind sodann auch hauptsächlich die Folgen des Gastgewerbebetriebs zu berücksichtigen und weniger die konstruktive Baute des Kioskes und die geografische Anordnung der geplanten Liegestühle, Beistelltische und des Grills.