Dass das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental in seiner Stellungnahme vom 2. November 2021 im letzten Abschnitt der Ziffer 4 schreibt, dass es sich bei der erwähnten Aussenbar um das Kioskhäuschen mit Schneebar handelte, ist in den Augen des Rechtsamts ein Versehen, vielmehr sollte dort stehen, dass es sich eben nicht um das Kioskhäuschen mit Schneebar handelte. Die Betriebsbewilligung für das Restaurant A.________ wurde nach der Abparzellierung des Grundstücks Adelboden Gbbl. Nr. L.________ dann auch angepasst und mit dem Zusatz «neu: ohne Schneebar (sep. Betrieb)» ergänzt und unter dem Punkt «Ausschankräume» ist die Aussenbar nicht mehr aufgeführt32.