nicht während der Sommermonate. Auch aus dem Einwand des Beschwerdeführers, die Gemeinde Adelboden habe mit Schreiben vom 26. März 2019 die Gültigkeit der Baubewilligung J.________ bestätigt, kann keine Bewilligung für den ganzjährigen Betrieb des Kioskes abgeleitet werden. Die Gemeinde Adelboden hat im Baupolizeiverfahren geprüft, ob das Aufstellen des Kioskes baubewilligt ist und dies nach Überprüfung der Aktenlage bestätigt. Das Aufstellen des Gebäudes sagt aber noch nichts über die Zulässigkeit der gastgewerblichen Nutzung der Wiese und der Ausgabe von Getränken und Imbissen während der Sommermonate aus.