Auch der Entscheid des Kantonalen Amtes für Fremdenverkehr vom 6. Dezember 1989 sowie die Stellungnahme des Lebensmittelinspektorats vom 11. November 1989 beziehen sich auf das Bauvorhaben der beabsichtigten Errichtung eines Kiosks mit Schneebar während den Wintermonaten als Fahrnisbau.26 Die kleine Baubewilligung der Gemeinde Adelboden vom 14. Dezember 1989 bezieht sich auf das Aufstellen eines Getränke- und Schnellimbisskioskes beim bestehenden Gebäude Nr. I.________ und führt als Nebenbewilligungen unter anderen die oben genannten Entscheide resp. Stellungnahmen auf.27